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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Die Iberiatel Canarias S.L. (im Folgenden: „ITC“), Calle Mócan 1, 38390 Santa Úrsula, Tenerife, erbringt sämtliche Leistungen für Sprachdienste ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
1.2 Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn ITC nicht ausdrücklich widersprechen sollte.
1.3 Diese AGBs werden ergänzt durch die Leistungsbeschreibungen und die jeweils gültigen Preislisten.
2. Vertragsabschluss, Bonität, Sicherheiten
2.1 Das Vertragsverhältnis kommt mit mündlicher, schriftlicher oder mit der Freischaltung des Kunden auf die Netzkennziffern von ITC, sowie der Annahme durch ITC zustande. Die Annahme erfolgt durch die telefonische Zusage und/oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Die Annahme des Auftrags durch ITC erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat.
2.3 Der Kunde kann seinen Auftrag gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerrufen.
3. Vertragslaufzeit, Baja Temporal, Kündigung, Schadenspauschalierung
3.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
3.2 Festnetz und/oder ADSL: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt jeweils 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss maximal 6 Wochen vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgen. Bei Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann für die verbleibende Laufzeit keine anteilige Rückerstattung erfolgen. Der verbleibende Restbetrag wird dann in einer Summe fakturiert und abgebucht.
3.3 Baja Temporal Flatrates: Verlassen Sie Spanien für wenige Monate dann können Sie die Flat-Tarife Micro-Flat, Mini-Flat, Basic-Flat, Mi Pais, ITC Telefon-App temporär ruhen bzw. stilllegen lassen. Dies ist jederzeit zum Ende eines Abrechnungsmonates möglich. Sie sparen somit die monatlichen Gebühren für die jeweilige Flatrate, wenn Sie sich nicht in Spanien aufhalten. Reaktivieren Sie nach einem Baja Temporal Ihre Flat oder erfolgt ein Downoder Upgrade beträgt die Mindestlaufzeit im gewählten Tarif 3 Monate bevor weitere Änderungen oder ein Baja Temporal in Anspruch genommen werden kann. Dieser An- und Abmeldeservice ist für Sie kostenlos, wir bitten Sie lediglich um eine schriftliche Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail.
3.4 Baja Temporal ADSL inkl. Festnetz (GO HOME): Die temporäre Rückstellung sowie die erneute Aufschaltung des ADSL inkl. der Festnetzlinie muss mit einer Frist von mindestens 20 Werktagen vor Monatsende schriftlich bei ITC eingehen. Die RÜCKSTELLUNG erfolgt immer zum Ende eines Kalendermonates. Die AUFSCHALTUNG jeweils per 1. Tag des gewünschten Monats. Der Baja Temporal-Service kann mindestens zwischen 3 und maximal 6 Monaten am Stück in Anspruch genommen werden. Nach der erneuten Aufschaltung muss der Service mindestens 6 Monate am Stück genutzt werden, bevor er wieder erneut zurückgestellt werden kann. Mit der Stilllegung des ADSL erfolgt simultan auch die Rückstellung der Grundlinie, sowie allen Flatrates. Ist das Datum der erneuten Aktivierung (Aufschaltung) nicht bekannt, so werden alle o.g. Service nach 6 Monaten automatisch wieder aktiviert und fakturiert. Nach Vertragsabschluss beträgt die Mindestnutzung des ADSL inkl. der Grundlinie vor der erstmöglichen Rückstellung 3 Monate. Das GO HOME ist ein kostenpflichtiger Service.
3.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grundbleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ITC vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und es ITC nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Dies gilt nur, wenn zuvor eine Abmahnung seitens ITC an den Kunden erfolglos geblieben ist. Eine solche Abmahnung ist nur bei besonders schweren Verstößen, insbesondere bei rechtswidrigen Handlungen des Kunden, entbehrlich. Verträge, die monatliche Pauschalen beinhalten, eine so genannte Flatrate, kann von ITC ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. 3.6 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
4. Leistungen von ITC
4.1 ITC erbringt die Leistungen für Sprachdienste, Festnetzlinie und/oder ADSL im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und entsprechend der produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
4.2 Die Herstellung von Verbindungen wird mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel (30 Tage) realisiert. Sofern ITC Vorleistungen anderer Netzbetreiber bezieht, kann ITC die Qualität und Verfügbarkeit dieser Netze nicht beeinflussen. Diesbezügliche Störungen hat ITC nicht zu vertreten.
4.3 Wenn ITC an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die ITC oder dessen Zulieferer betreffen, gehindert wird und ITC auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, etwa höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich de Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
5. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
5.1 Der Kunde hat die fälligen Beträge entsprechend Rechnung fristgerecht zu zahlen.
5.2 Der Kunde hat ITC jede Änderung der für die Vertragsdurchführung relevanten Daten, z.B. Änderung seiner Adresse, seiner Bankverbindung, sowie die Änderung seiner E-Mail-Adresse und jede grundlegende Änderung seiner finanziellen Verhältnisse, z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eine gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Firmen ist auch ein Wechsel der Rechtsform, der Rechnungsanschrift sowie des Geschäftssitzes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat den finanziellen Mehraufwand für die Umstellung der Daten durch ITC (Umstellungsaufwand) zu tragen, insbesondere den Aufwand zur Ermittlung der Daten, wenn er die schriftliche Anzeige schuldhaft unterlässt. Die Höhe des Umstellungsaufwandes richtet sich nach der in der Preisliste genannten Pauschale, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
5.3 Soweit der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat, ist er verpflichtet, in Textform zu erklären, dass er alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert hat und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren wird, dass ihm die Verkehrsdaten bei Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Ist der Kunde ein Betrieb oder eine Behörde und wird der Telefonanschluss in seinem Betrieb oder in dieser Behörde genutzt, hat der Kunde, soweit er einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat, in Textform zu erklären, dass die Mitarbeiter informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden, und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden ist oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die Zahlungsforderungen von ITC werden jeweils am Anfang des Folgemonates zur Zahlung fällig. Bei nutzungsabhängigen Entgelten erfolgt eine monatliche Rechnungsaufstellung für den vorangegangenen Monat, die nicht berücksichtige Beträge aus dem Vormonat enthalten kann. Bei geringen Rechnungsbeträgen kann ITC die Rechnung für einen längeren Abrechnungszeitraum stellen.
6.2 Das Entgelt wird per Lastschriftverfahren, ab Beginn des Folgemonates, vom Konto des Kunden abgebucht. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung oder wird diese vom Kunden widerrufen, kann ITC eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Ansehung des erhöhten Verwaltungsaufwandes bei anderen Zahlungsarten verlangen. Im Fall der Nichteinlösung oder Zurückweisung einer Lastschrift durch die Bank des Kunden sowie bei Widerruf einer Lastschrift durch den Kunden, berechnet ITC eine Kostenpauschale von 9,50 Euro pro Vorgang.
6.3 Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist ITC neben den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechten berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung und Mahngebühr in der jeweils gültigen Preisliste genannten Höhe zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ebenso wie ITC der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.4 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von sechs Wochen gegenüber ITC schriftlich geltend machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gilt dies als Verzicht auf eine Einwendung und der in Rechnung gestellte Betrag als anerkannt. ITC wird auf die Folge einer unterlassenen Einwendung in der Rechnung gesondert hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist unberührt.
6.5 Der Kunde erhält von ITC einen monatlichen Nachweis über die von ITC erbrachen Leistungen, per E-Mail oder per Post. Fordert der Kunde eine erneute Abrechnung oder Kopie an, dann berechnet ITC für die Zweitabrechnung eine Aufwandspauschale von 5 Euro pro Vorgang, dieser Betrag wird in der folgenden Abrechnung fakturiert.
7. SPERRE VON LEISTUNGEN
7.1 ITC kann die Bereitstellung von der Leistung sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung auf eine Forderung von ITC in Höhe von mindestens EUR 75,00 im Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist, es sei denn der Kunde hat begründete Einwendungen gegen die Forderung erhoben oder ein Grund zur Sperre nach Ziffer 7.2 besteht.
7.2 Sperren dürfen frühestens eine Woche nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. ITC kann die Bereitstellung von der Leistung ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist sperren: wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder wenn eine Gefährdung der Einrichtungen von ITC, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtung oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht; wenn das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
7.3 ITC wird die Sperre unverzüglich aufheben, wenn die Gründe für die Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperre wird erst nach einer einwöchigen Abgangssperre vorgenommen.
7.4 Der Kunde hat die Kosten der Sperrung gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu tragen, wenn er die Sperrung zu vertreten hat. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Entgelte bleibt während der Sperre bestehen. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte von ITC zur Sperre oder Aussetzung von Leistungen bleiben unberührt.
8. ÄNDERUNGEN DER ENTGELTE, DER LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN UND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
8.1 Auf Änderungen der Preise, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ITC den Kunden in einem schriftlichen Angebot zur Vertragsänderung hinweisen.
8.2 Der Änderung kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebots schriftlich widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird ITC in dem in 8.1 genannten Angebotsschreiben ausdrücklich hinweisen.
8.3 Widerspricht der Kunde dem Angebot seitens ITC nicht form- und fristgemäß, gilt es als angenommen. Widerspricht der Kunde hingegen formund fristgemäß, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Auf diese Rechtsfolgen wird ITC in dem in Punkt 8.1 genannten Angebotsschreiben ausdrücklich hinweisen.
8.4 Sofern der Kunde form- und fristgemäß widerspricht und ITC dem Kunden schriftlich mitteilt, dass ihm die Fortsetzung des Vertrages zu den bisherigen Bedingungen unzumutbar sei, kann der Kunde den Vertrag mit ITC innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Fall der Kündigung wird der Vertrag mit Ablauf des Monats beendet, in dem die Kündigung bei ITC eingegangen ist. Kündigt der Kunde nicht form- und fristgemäß, gilt dies als dauerhafter Verzicht auf die Leistung, die ITC als unzumutbar mitgeteilt hat. In diesem Fall läuft der Vertrag zu den geänderten Bedingungen fort. Auf das Kündigungsrecht, Form und Frist des Kündigungsschreibens sowie Rechtsfolgen der Kündigung wird ITC in der in 8.1 bezeichneten Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 ITC haftet in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. In Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit infolge fahrlässiger Pflichtverletzung haftet ITC ebenfalls unbeschränkt.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu ergreifen.
10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN, DATENSCHUTZ
Der ITC–Kunde wird gemäß Ley Orgánica de Protección de Datos de Carácter Personal und der Ley de Servicios de la Sociedad de la Información y Comercio Electrónico 34/2002 vom 11. Juli, darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift) von ITC in der für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfangs im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Gemäß Artikel 5 von Ley Orgánica de Protección de Datos de Carácter Personal wird darauf hingewiesen, dass von ITC personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der LOPD zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Kunde nicht innerhalb 30 Tage widerspricht, ist ITC berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene und externe Dienstleistungen und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
11. AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
11.1 Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis berechtigt.
11.2 Der Kunde kann gegen Ansprüche von ITC nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Ansprüchen aufzurechnen. Das gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11.3 Eventuelle Rückerstattungen bezüglich Rechnungsüberzahlung oder Doppelzahlung etc. werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und automatisch mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
12. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch ITC auf einen Dritten übertragen.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen ITC und dem Kunden gilt spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz von ITC.
13.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle der Unvollständigkeit.

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